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Informationen zur Vermietung „Bürgerhaus Aphoven“

Vermieter: Ortsring Aphoven e.V.                                                                                                Stand: 18.03.2025

 

1.  Generelle Punkte 

  • Das Bürgerhaus Aphoven kann von Privatpersonen, Firmen, Vereinen, etc. angemietet werden. Erst wenn ein schriftlicher Mietvertrag beiderseits unterschrieben und die zu entrichtende Kaution (50,00 €) des Mieters auf das Vereinskonto des Vermieters gutgeschrieben wurde, ist die Anmietung des Bürgerhauses verbindlich. D.h. mündliche Vorabsprachen oder Zusagen sind zunächst immer als eine Art "geplante Anmietung" unverbindlich, bis Vertragsunterzeichnung und Kautionszahlung erfolgt sind.

  • Für NICHT-ortsansässige Mietinteressenten ist zu beachten, dass frühestens 1 Jahr vor einer geplanten Anmietung des Bürgerhauses ein Mietvertrag unterschrieben wird und damit eine verbindliche Zusage zur Anmietung erfolgt.

  • Sollte ein Mietvertrag seitens des Mieters vor dem geplanten Tag der Anmietung storniert werden (eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen), so besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution.

  • Für nachstehende Feiern wird das Bürgerhaus NICHT vermietet: Abiturfeiern, Geburtstage an Personen unter 20 Jahren sowie für Anlässe, die eine übermäßige Geräuschbelastung für die Anwohner erwarten lassen oder eine übermäßige Verunreinigung verursachen könnten.
     

2.  Mietkosten

 Der zu zahlende Mietpreis beträgt:

  • 250,00 €/Tag für Nutzung Küche/Schankraum/Foyer (OHNE großen Raum und ohne Bühne)

  • 350,00 €/Tag für Nutzung Küche/Schankraum/Foyer PLUS großen Raum mit Bühne 

 

Bei Anmietung des Bürgerhauses an zwei aufeinanderfolgenden Tagen beträgt der Mietpreis für den zweiten Tag 75% der obigen Mietpreise (ebenso für alle weiteren Tage).

 

Vereine und Gremien, die Mitglied des Ortsrings Aphoven sind, zahlen für Veranstaltungen, die einen öffentlichen Charakter haben (d.h. neben Vereinsmitgliedern und deren Partner/Familie sind auch zusätzlich weitere Gäste eingeladen und willkommen) 50 % der obigen Mietpreise. 

3.  Reinigungspauschale

Zusätzlich zur Miete wird eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt:

  • 60,00 € für die Nutzung der kleineren Mietfläche (ohne großen Raum und ohne Bühne)

  • 100,00 € für die große Mietfläche (inklusive großen Raum mit Bühne)
     

Die Kalkulation der Reinigungspauschale basiert auf eine besenreine Rückgabe der Mietsache an den Ortsring Aphoven e.V. Bei einer Verschmutzung, die über das Normalmaß hinausgeht (insbesondere im Küchen-, Schank- und Sanitärbereich), werden zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand fällig. 

 

Die Reinigungspauschale ist auch von Mitgliedsvereinen und Gremien des Ortsrings Aphoven bei einer Anmietung zu zahlen (ohne Rabatt). 

 

4.  Getränkeregelung / Zapfanschlüsse / Gläser

  • Bei einer Vermietung (egal ob Privatperson, Firma oder Mitgliedsverein des Ortsrings Aphoven) kann der Mieter seine Getränke selbst auf eigene Rechnung einkaufen und ausschenken. 

  • Für die Kühlung der selbst eingekauften Getränke steht eine Kühlzelle zur frühzeitigen Lagerung und Kühlung der Getränke zur Verfügung (in der Regel 3 Tage vor dem Tag der Anmietung - wird in jedem Einzelfall vorher abgestimmt).

  • Bei Ausschank von Fassbier kann die Anschlagsmöglichkeit des Fasses unterhalb der Theke ohne Zusatzkosten benutzt werden. Wird auch die zweite Zapfmöglichkeit (oder nur die zweite Anschlussmöglichkeit) mit Anschlag des Fasses direkt von der Kühlzelle aus genutzt, so entsteht für die spätere Reinigung der Leitung eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 50,00 €. 

  • Kohlensäure für die Zapfanlage hat der Mieter bei Ausschank von Fassbier selbst einzukaufen.

  • Die Nutzung von Gläsern sind im Mietpreis enthalten. Bei Glasbruch müssen wir dem Mieter nachstehende Kosten zusätzlich in Rechnung stellen. Beschädigte Willi-Becher werden mit 1,00 €/Stück berechnet, alle anderen Gläser wie Wein-, Sekt-, Weizenbier-, Kölsch- oder Schnapsgläser werden mit 2,00 € pro zerbrochenes oder beschädigtes Glas berechnet.

  • Für die Abgabe von Speisen während einer Anmietung steht derzeit nur ein begrenzter Umfang an Porzellan zur Verfügung. Hier sind in jedem Einzelfall die Notwendigkeiten des Mieters mit den vorhandenen Möglichkeiten abzugleichen. Beschädigtes Porzellan wird wie folgt berechnet: 4€/Speiseteller, 3€/Dessertteller, 2€/Kaffeetasse bzw. Unterteller.

  • Jeder Mieter kann seine Getränke bei der Firma Hansen & Bildstein zu einem rabattierten Einkaufspreis beziehen. Hierzu ist die Kundennummer des Ortsrings Aphoven anzugeben (bei Interesse bitte beim Vorstand erfragen). Die Rechnung wird direkt auf den Mieter ausgestellt und ist dann auch direkt vom Mieter an die Firma Hansen & Bildstein zu bezahlen. 
     

5.  Personalgestellung

Bei jeder Anmietung stellt der Vermieter (Ortsring Aphoven) bei Bedarf Personal für eine Einweisung oder für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung, das mit den technischen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Dieses Personal ist mit der Zapfanlage vertraut und würde den Zapfdienst übernehmen oder bei Flaschengetränken beim Ausschank helfen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Mieter und dem vom Ortsring gestellten Personal am Ende des Einsatzes.
 

6.  Beginn und Ende der Mietzeit

Sollte das Bürgerhaus am Vorabend des Anmiettages nicht durch andere Veranstaltungen belegt sein, so kann der Mieter für vorbereitende Veranstaltungsarbeiten das Bürgerhaus bereits ab 17:00 Uhr des Vortages nutzen. Die besenreine Rückgabe des Bürgerhauses an den Ortsring hat am Tag nach dem Tag der Anmietung bis spätestens 14:00 Uhr zu erfolgen. (Ausnahmen einer späteren Rückgabe sind abstimmungspflichtig).

7.  Haftung des Mieters

Jeder Mieter haftet für Schäden, die er selbst oder seine Gäste an Gebäude, Mobiliar, Einrichtung, etc. verursachen.

HINWEIS FÜR ALLE VEREINE UND GREMIEN, DIE DEM ORTSRING ANGESCHLOSSEN SIND!
 

  1. Grundsätzlich sind Erfrischungsgetränke (Kaltgetränke) für vereinsinterne Veranstaltungen über den Ortsring zu beziehen, d.h. kein Verein, keine Gruppierung bringt eigene Kaltgetränke mit in das Bürgerhaus (ausgenommen bei einer eventuellen Anmietung; siehe oben).
     

  2. Sollte ein Mitgliedsverein seinen Mitgliedern spezielle Kaltgetränke (z.B. Wein, Sekt, Säfte, etc.) anbieten wollen, die nicht zum Angebot des Standardgetränkebestandes im Bürgerhaus gehören, so kann der Verein gegen Zahlung eines „Korkgeldes“ an den Ortsring in Höhe von 2,00 €/pro 0,75 l Flasche diese Kaltgetränke selbst einkaufen und im Bürgerhaus ausschenken. Heißgetränke wie Kaffee, Tee, Kakao oder auch Glühwein kann jeder Verein ohne die Zahlung eines „Korkgeldes“ mitbringen.
     

  3. Sollte durch eine vereinsinterne Veranstaltung - welcher Art auch immer (Vorstandssitzungen, Proben, Jahreshauptversammlungen, Trainingsstunden, Kameradschaftsabende, etc.) - eine Reinigung außerhalb der turnusmäßigen Reinigung notwendig werden, so trägt der entsprechende Verein die Kosten für diese Sonderreinigung.

 

 

Für den Ortsring Aphoven e.V.

Der Vorstand

Buchungsanfrage

Heideweg 38

52525 Heinsberg - Aphoven

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